Glyphosat wird in der Landwirtschaft wie auch in Privathaushalten eingesetzt und dient als Herbizid der Vernichtung von Unkraut. Bevor die Verlängerung in der EU beschlossen wurde, gab es viel Widerstand in der Zivilgesellschaft gegen die Verwendung jener chemischen Verbindung. Glyphosat sei gilt als krebserregend, manche schieben ihm die Schuld am Insektensterben unter. Vor der Neuzulassung des Mittels liefen über die sozialen Medien, Campact und Co. viele Kampagnen um eine Verlängerung der Zulassung zu verhindern. Jetzt, nachdem Minister Schmidt ohne Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium seine Entscheidung gefällt hat, wollen die Grünen ein möglichst zügiges Verbot des Einsatzes von Glyphosat in Deutschland, um die Entscheidung des Landwirtschaftsministeriums zumindest auf nationaler Ebene zu konterkarieren. Aber was genau ist Glyphosat und was macht es so populär? Welche Gefahren gehen von dem Herbizid aus? Eine kompakte Darstellung.
Eine erfolgreiche chemische Verbindung
Grundlagen
Glyphosat ist, wie oben bereits dargestellt, ein Herbizid, das der Vernichtung unerwünschter Pflanzen dient. Verschiedene Quellen ordnen Glyphosat der Gruppe der Pestizide zu (z. B. das Campact-Team, der Merkur oder auch Spiegel Online). In der Gruppe der Pestizide finden sich außerdem chemische Stoffe, die Tiere, Pilze oder Mikroorganismen abtöten. In Mitteleuropa kommen vor allem Herbizide (Unkrautvernichter) und Fungizide (Pilzvernichter) zum Einsatz, Insektizide – also Stoffe, zur direkten Insektenvernichtung – nehmen nur einen relativ geringen Anteil (etwa 4%) ein.
Glyphosat als chemische Verbindung gehört zur Gruppe der Phosphonate. Bei Phosphonaten handelt es sich um Salze und Verbindungen der Phosphonsäure. Außer in der Landwirtschaft werden Phosphonate in Waschmitteln, Entsalzungsanlagen, Kühlwassersystemen bei der Ölförderung und als Wasserenthärter eingesetzt. In der Medizin werden Phosphonate beispielsweise zur Behandlung von Knochenkrankheiten eingesetzt. Generell gelten Phosphonate als mäßig giftig und werden häufig größtenteils wieder ausgeschieden. Insbesondere für den Menschen und für Insekten wird die Giftigkeit als niedrig angesehen. Phosphonate gelten allerdings als schwer abbaubar. Das Technologie Zentrum Wasser stellt fest, dass „[…] nach derzeitigem Kenntnistand nicht [ausgeschlossen werden kann], dass Phosphonate Kläranlagen in relevanten Mengen passieren, in der aquatischen Umwelt längerfristig akkumulieren sowie nachteilig auf Wasserorganismen wirken können.“ Dabei bezieht sich das TZW aber auf Phosphonate aus Wasch- und Reinigungsmitteln. Kurz: Phosphonate werden vielfältig eingesetzt, haben eine geringe Toxizität, sind aber biologisch schwer abbaubar – geraten diese in den Wasserkreislauf, haben Kläranlagen u. U. Schwierigkeiten, diese adäquat zu entfernen (Ein Forschungsprojekt dazu an der Universität Stuttgart, das durch das Umweltbundesamt gefördert wird, läuft noch bis April 2018).
Auf den Markt kam Glyphosat 1974 als patentierter Wirkstoff des Unternehmens Monsanto im Herbizid Roundup. Das Patent lief im Jahr 2000 aus, seitdem konnten auch andere Hersteller Glyphosat als Bestandteil für ihre eigenen Pflanzenschutzmitteln nutzen. Außer dem bereit genannten Roundup von Monsanto gibt es auf dem Markt z. B. Glyfos, Permaclean, oder Vorox Unkrautfrei Direkt. Wie bei medizinischen Generika gibt es hier also inzwischen auch andere Unternehmen, die den Wirkstoff für ihre Breitband- oder Totalherbizide nutzen.
Anwendung und Wirkungsweise
In der konventionellen Landwirtschaft wird Glyphosat vielfältig verwendet. Laut dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird Glyphosat in der EU vor allem vor und nach dem Anbau von Feldfrüchten angewendet. Als systemisch wirkendes Herbizid dringt es über die grünen Pflanzenteile bis in die Wurzeln einer Pflanze vor und tötet diese nachhaltig ab.
- Effekt von Glyphosat auf Unkraut und Mais.
- Feld, das mit Herbizid behandelt wurde.
Das Prinzip ist einfach: Eine Anwendung von Glyphosat vor dem Anbau sorgt für eine möglichst umfassende Vernichtung von Unkraut, bevor es zur Aussaat von Nutzpflanzen kommt. Nach der Ernte wird es ausgebracht, um das Keimen einjähriger Unkräuter z. B. im Herbst wirksam zu verhindern (Nacherntebehandlung). Es gibt außerdem noch den Einsatz bei der sogenannten Vorerntebehandlung oder der Sikkation (Austrockung), durch die einerseits das Wachstum aller Pflanzen auf dem Feld (oberirdisch) zum Stillstand gebracht wird, andererseits die Abreife der Nutzpflanzen beschleunigt wird. In Deutschland ist allerdings die Nutzung von Glyphosat um den Termin für die Ernte zu steuern verboten und die Anwendung vor der Ernte reglementiert und nur möglich, wenn ansonsten die Ernte gefährdet bzw. nicht möglich wäre.
Glyphosat wird sehr breit eingesetzt: Vom Ackerbau über den Weinbau bis hin zur Anwendung in Kleingebinden aus dem Baumarkt in Privathaushalten. Weltweit werden jährlich ca. 800.000 Tonnen Glyphosat produziert, in Deutschland werden über 5.000 Tonnen von Landwirten eingesetzt, ca. 40% aller landwirtschaftlichen Flächen in Deutschland werden damit behandelt; 2014 wurden in Haus- und Kleingärten 95 Tonnen Glyphosat eingesetzt (siehe z.B. Zeit Online vom 25.10.2017, Heise vom 05.07.2016). Glyphosat ist dabei günstig und nahezu überall einsetzbar: Im Weinbau eingesetzt erspart es beispielsweise an steilen Hängen das Unkrautjäten von Hand.
Alternativen zu Glyphosat
Grundsätzlich wurde ja Landwirtschaft auch vor der Erfindung des Glyphosat in den 1970er Jahren bereits seit vielen Jahrhunderten mehr oder weniger erfolgreich durchgeführt und der biologische Anbau verzichtet nach wie vor auf seine Verwendung. Es gibt also durchaus andere Wege, dem Unkraut auf dem Felde zu begegnen.
Mechanische Alternativen | Thermische Alternativen | Mischkulturen | |
---|---|---|---|
Beispiele | Hacken und jäten, z. B. mit Striegel oder Hacke am Traktor | Abflammgeräte, Heißwassergeräte, Heißluftsysteme, Infrarotgeräte | Mais und Bohne, Gerste und Erbse, Hafer und Bohne, Lupine und Hafer |
Vorteile | Große Anzahl Werkzeuge vorhanden, fast überall einsetzbar (Ackerbau, Weinbau, usw.), teils sehr hoher Wirkungsgrad | Wirkungsgrad kann sehr hoch sein, weitgehend witterungsunabhängig einsetzbar, einfach anwendbar | Robuster gegen Schädlinge, gut für Biodiversität, Verringerung der Bodenerosion, geringere Ertragsschwankungen, effizientere Ressourcennutzung |
Nachteile | Teils hohe Anschaffungskosten, Wetter- und Bodenabhängig, höherer Zeitaufwand | Hohe Anschaffungskosten, relativ hoher Energieverbrauch und CO2-Ausstoss, problematisch für bestimmte Insekten | keine beliebigen Pflanzen-Kombinationen, gleichzeitige Reife der Mischkulturen, ggf. erhöhter Planungsaufwand |
Biologisch-chemische Stoffe | Chemisch-synthetische Stoffe | |
---|---|---|
Beispiele | Pelargonsäure, Essigsäure, Schmierseife | Amidosulfuron, Imazapyr, Glufosinat* |
Vorteile | rasche Wirkung, kann selbst hergestellt werden, Abbauprodukte unbedenklich, einfache Anwendung | teils einfache, kostengünstige Anwendung, geringe wirksame Menge notwendig (z. B. Amidosulfuron) |
Nachteile | unterirdische Pflanzenteile nicht betroffen, teuer, Nachhaltigkeit fraglich | teils Kollateralschäden weil lange im Boden verweilend (Imazapyr), bei hohen Dosen schwere Vergiftungserscheinungen (Glufosinat) |
Die Tabellen sind beispielhaft zu sehen und stellen die Alternativen stichwortartig und nicht abschließend dar. Festzustellen bei den chemisch-synthetischen Wirkstoffen ist, dass diese oft ähnliche Nachteile besitzen wie Glyphosat, jedoch nicht unbedingt die selben Vorteile. So ist Glufosinat beispielsweise ein Kontaktherbizid, das (ähnlich wie z. B. Pelargonsäure) auf jene Pflanzenteile wirkt, mit denen es in Berührung kommt. Somit überleben dann die Wurzeln des Unkrauts, nach einigen Wochen grünt dieses teilweise bereits nach. Andernorts werden aber dann genau solche Mittel als Glyphosat-Alternativen geprüft, wenn das „Original“ verboten wurde. In Deutschland allerdings darf Glufosinat bereits seit 2013 im Ackerbau nicht mehr eingesetzt werden, da es möglicherweise ein Risiko für Insekten und Säugetiere darstellt. Ob es 2018 zu einer erneuten Verlängerung der Zulassung in der EU kommt, ist wohl zu bezweifeln. Die Verwendung der Pelargonsäure als „natürliches Herbizid“ ist vergleichbar wie die Anwendung von Glufosinat, es wirkt relativ schnell und seine Abbauprodukte gelten als unbedenklich. Aufgrund des rein oberflächlichen Effekts gilt Pelargonsäure allerdings nicht als nachhaltig wirkend. In einem Forschungsprojekt im Weinbau, wo Alternativen zu Glyphosat getestet wurden, wurden die Kosten des Einsatzes von Pelargonsäure auf 90 Euro pro Hektar beziffert – im Gegensatz zu 6 Euro pro Hektar beim Einsatz von Glyphosat.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz seit 2002 Langzeitversuche zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln an drei Standorten in Deutschland am Laufen. Dabei werden unterschiedliche Fruchtfolgen angewendet und verschiedene Strategien zum Pflanzenschutz gefahren. Bisher kam man dort zum Ergebnis, dass eine Reduktion des chemischen Pflanzenschutzes um 25% nur relativ geringe Ertragseinbußen zur Folge hat. Abhängig von der Feldfrucht können bei vollständigem Verzicht auf chemischen Pflanzenschutz die Ertragsverluste gravierend sein: Bei Getreide (Winterweizen, Winterrogen, Wintergerste) kam es zu Verlusten von 20-75%, beim Mais zwischen 10-55% und beim Kartoffelbau ungefähr 25%. Durch intensive mechanische Maßnahmen (z. B. die oben in der Tabelle genannten Techniken – Haken und Striegeln) konnte das Unkraut im Zaum gehalten werden. Beim Weizen waren die Erträge insbesondere bei der konservierenden Bodenbearbeitung wesentlich schlechter als bei der Bodenbearbeitung mit dem Pflug – die entsprechend negative Auswirkungen auf den Boden haben kann (z. B. Erosion).
- Unkrautregulierung durch Abflammen (Dirk Ingo Franke, CC-BY-SA 2.0)
- Striegel im Einsatz (Mario Spann / flickr, CC-BY 2.0)
Eine weitere Möglichkeit zur mechanischen Unkrautbeseitigung sind Abflammgeräte, die beispielsweise auch auf Wegen, Terassen, Straßen oder Gleisen eingesetzt werden dürfen, wo der Einsatz z. B. von Glyphosat nicht erlaubt ist. Abflammen erfolgt mit speziellen Geräten, die entweder am Traktor hinten angehängt oder vorn angebracht werden. Diese Technik eignet sich nicht für jeden Pflanzentyp. Das Abflammen erfolgt häufig mittels Propangas, bedarf relativ viel Energie und stößt vergleichsweise viel CO2 aus. BIOAktuell.ch beziffert die Kosten auf CHF 600 (ca. 550 Euro) pro Hektar Fläche: „Daher ist Abflammen nur sinnvoll, wenn mechanische Maßnahmen nicht möglich sind.“ Ganz so teuer scheint es in Deutschland nicht zu sein: So spricht der „Leitfaden mechanische Unkrautregulierung im ökologischen Landbau“ (pdf, Stand 2016) von 200 bis 250 Euro pro Hektar (davon 100 Euro für das Gas). Die Anschaffungskosten für ein Abflammgerät mit drei Metern Arbeitsbreite werden mit ca. 18.000 bis 25.000 Euro beziffert.
Blieben noch die Mischkulturen: So werden in einem Artikel der schweizerischen BauernZeitung vom 16.10.2015 als bodenschonend beschrieben, bestimmte Pflanzenkombinationen scheinen sich gut zu ergänzen. Mischkulturen gelten auch als robuster gegenüber Schädlingen und sollen für die Biodiversität besser sein. Durch entsprechende Auswahl der Pflanzenkombinationen kann es auch z.B. zu einer frühen Verschattung von Unkraut kommen, was das Gedeihen der Unkräuter erschwert. Wichtig dabei ist, dass bei den gewählten Pflanzen der Erntezeitpunkt nahe zusammen liegt (siehe auch Beispiele in der Tabelle). Ein 2006 publizierter Bericht zum Anbau von Mischkulturen mit Ölpflanzen stellt fest, dass die Flächenproduktivität besser ist (im Vergleich zur Reinsaat bzw. zur Monokultur). Beim Mischfruchtanbau mit Sommerweizen und Öllein oder Leindotter kam es zu positiven Effekten. Bei Winterroggen und Wintergerste in Mischfruchtanbau mit Winterraps waren die Effekte negativ: Die Kornausbildung scheint hier beim monokulturellen Anbau besser zu sein. Generell scheint also der Gesamtertrag (bezogen auf den Flächenertrag, nicht den Ertrag der jeweiligen Pflanze!) bei Mischkulturen höher zu sein als bei Monokulturen, die Robustheit gegenüber Schädlingen und die Unkrautabwehr sind bei entsprechender Pflanzenauswahl verbessert.
Gesundheitliche Gefahren – Krebs & Co.
Nun wurde weiter oben bereits festgestellt, dass die Toxizität von Glyphosat als eher gering eingestuft wurde. Um 2015 herum änderte sich die Wahrnehmung bezüglich der Gefahr für den Menschen, die von Glyphosat ausgeht, als die zur WHO gehörende Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) das Herbizid als wahrscheinlich krebserzeugend (pdf) einstufte. In der Erklärung vom 20.03.2015 stellt die IARC fest, dass es eine begrenzte Evidenz bezüglich der Karzinogenität („limited evidence of carcinogenicity“) von Glyphosat gibt. Hauptsächlich aus der Landwirtschaft stammende Studien seit 2001 bildeten ein erhöhtes Risiko für das Non-Hodgkin-Lymphom ab, eine Krebserkrankung, die das lymphatische System befallen kann, ab. Glyphosat konnte laut der IARC in der Luft während des Versprühens, in Wasser und in Nahrungsmitteln nachgewiesen werden – dabei wurden jedoch im großen Ganzen eher geringe Konzentrationen gemessen.
Bis zum November 2015 bewertete die EFSA (European Food Safety Authority) Glyphosat hinsichtlich seiner Toxizität neu. Dabei kommt die Organisation zum Ergebnis, dass Glyphosat wahrscheinlich nicht krebserregend oder gentoxisch für den Menschen ist, schlägt jedoch Grenzwerte für Anwender wie z.B. Landwirte, die mit dem Herbizid hantieren, sowie für Verbraucher (die beispielsweise Glyphosat über Lebensmittel zu sich nehmen) vor. Die EFSA berücksichtigte bei ihrer Einschätzung die zu jenem Zeitpunkt bereits veröffentlichte Einstufung der IARC (siehe hierzu auch den Factsheet der EFSA, insbesondere den Punkt „Warum sagen einige Wissenschaftler, Glyphosat sei krebserregend?“). Die EFSA führt die unterschiedliche Bewertung des Stoffes Glyphosat auf die Methodik der Untersuchung der IARC zurück: hier erfolgte wohl eine zusammengefasste Betrachtung sowohl des Wirkstoffs Glyphosat an sich als auch der unterschiedlichen Formulierungen. Das bedeutet, die Aussage der IARC bezieht sich sowohl auf den reinen Wirkstoff, als auch auf bestimmte Endprodukte, die diesen enthalten. Im Gegensatz dazu bewertet die EU nur Glyphosat losgelöst in seiner Reinform. Es besteht also laut EFSA eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass dem Glyphosat beigemischte Stoffe toxisch sein könnten.
Der Sachverständigenausschuss der FAO (Food and Agriculture Organization of the United Nations) und der WHO (JMPR) stellte in einem Treffen zu Rückständen in Pestiziden im Mai 2016 fest, dass es möglicherweise einen Zusammenhang zwischen dem Non-Hodgkin-Lymphom und Glyphosat geben könnte. Allerdings bedarf es diesbezüglich einer sehr hoch dosierten, oraler Aufnahme von Glyphosat (die Rede ist von 2000mg pro kg Körpergewicht – die von der EFSA vorgeschlagene zulässige tägliche Aufnahmemenge liegt bei 0,5mg pro kg Körpergewicht für Verbraucher). Man kommt schließlich zum Schluss, dass Glyphosat – zumindest über den Weg der Nahrungsaufnahme – weder gentoxisch noch karzinogen ist. Auf die Einführung einer akuten Referenzdosis (eine Art Grenzwert bezüglich der Menge einer Substanz, die über einen gewissen Zeitraum abhängig vom Körpergewicht eingenommen werden kann, ohne ein Gesundheitsrisiko darzustellen), wie es die EFSA vorschlägt, wird von den Teilnehmern des Treffens aufgrund der geringen akuten Toxizität von Glyphosat als unnötig angesehen.
Im Anschluss an den Bericht der IARC, 2016, überprüften auch die australische APVMA (Australische Behörde für Pestizide und Veterinärmedizin, Ausralian Pesticides and Veterinary Medicines Authority), die französische ANSES (Behörde für Lebensmittelsicherheit, Umwelt- und Arbeitsschutz) sowie Health Canada inwiefern es neuer Regelungen zu Glyphosat bedürfe und gaben eigene Einschätzungen ab. Die APVMA nahm unter anderem auch die Studien unter die Lupe, welche die Basis für die Einschätzung der IARC (pdf) bildeten und stellte teils die statistische Relevanz einiger Studien in Frage und bescheinigten ihnen teilweise eine wenig überzeugende Evidenz. Quellen, die die IARC verwendete, wurden teilweise überhaupt nicht weiter berücksichtigt aufgrund „unkonventioneller“ Methoden oder Tierarten um die Toxizität für den Menschen nachzuweisen – wie beispielsweise Fische. Die APVMA kommt in ihrer Beurteilung zum Schluss, dass es keinen überzeugenden Beweis für einen Zusammenhang zwischen dem Ausgesetzsein gegenüber Glyphosat beim Menschen und irgendeiner Form von Krebs: Ein Kausalzusammenhang ist nicht erkennbar. Auch die Gentoxizität von Glyphosat sieht die APVMA als unwahrscheinlich an. ANSES rief die ECHA (European Chemicals Agency, Europäische Chemikalienagentur) dazu auf, Glyphosat zu bewerten. In einer Mitteilung des BfR (Bundeinstitut für Risikobewertung) vom 15. März 2017 wird das Ergebnis der Bewertung der ECHA vorgestellt: „[…] nach einer evidenzbasierten Bewertung von Daten azs epidemiologischen Studien und Tierversuchen [ist] eine Gefahreneinstufung von Glyphosat als krebserregend, mutagen und reproduktionstoxisch […] nicht gerechtfertigt.“ Health Canada, die ähnlich vorgehen wie die APVMA, merken an, dass die schädlichen Dosen mehr als hundertmal so hoch sind wie jene, denen Menschen ausgesetzt sind, wenn sie das Pestizid bestimmungsgemäß anwenden. Health Canada stellt fest, dass es unwahrscheinlich ist, dass Glyphosat bei Menschen Krebs auslösen könnte und schreibt 2015 auf ihrer Website: „Currently, no pesticide regulatory authority in the world considers glyphosate to be a carcinogenic risk to humans.“
Alles gut mit Glyphosat?
Zusammenfassung – kompakt
Zuvorderst ist die Art und Weise, wie sich Landwirtschaftsminister Christian Schmidt im Fall Glyphosat verhalten hat, nicht jene Art von Verhalten, das man sich von lupenreinen Demokraten erwarten würde: zunächst werden scheinbar über einen längeren Zeitraum Wege und Möglichkeiten gesucht, um für eine Verlängerung der Zulassung von Glyphosat stimmen zu können, wie beispielsweise die SZ berichtet. Als Schmidt auch bei Kanzlerin Merkel keine Rückendeckung für eine Entscheidung ohne das Umweltministerium erwirken konnte, stimmte das Landwirtschaftsministerum auf eigene Faust für Glyphosat und igonrierte schlichtweg das Vetorecht des Umweltministeriums in dieser Sache. In jedem Fall muss man nun in der EU weitere 5 Jahre mit dem umstrittenen Herbizid zurecht kommen.
Was lässt sich nun abschließend sagen?
- Die überwiegende Zahl der wissenschaftlichen Veröffentlichungen und der daraus folgenden Bewertungen kommt zum Schluss, dass von Glyphosat kein Risiko für Krebserkrankungen besteht. Eine Rolle zur Vermeidung negativer gesundheitlicher Folgen scheint jedoch die sachgemäße Anwendung zu spielen.
- Es gibt unterschiedliche Alternativen zu Glyphosat, die teilweise auch bereits seit längerem im ökologischen Landbau umgesetzt werden. Die meisten der Alternativen sind teurer und/oder aufwändiger in der Anwendung als Glyphosat und/oder benötigen mehr Fläche, um den gleichen Ertrag zu erzielen. Die Vermutung liegt nahe, dass ein Verbot von Glyphosat zu einer Verteuerung der Lebensmittel aus konventioneller Landwirtschaft führen könnte und zu einer Erhöhung der Flächennutzung.
- Glyphosat ist aufgrund seiner Wirkungsweise kaum direkt oder gar alleine Schuld am dramatischen Insektensterben von dem eine Langzeitstudie berichtet, die am 18.10.2017 in Plos One publiziert wurde und die ein großes Echo in den Medien erzeugte (z. B. Zeit Online am 20.10.2017, SZ.de vom 18.10.2017). Wohl aber könnte ein Zusammenhang zwischen der intensiven Landwirtschaft, dem Verschwinden von Feldrändern und der abnehmenden Biodiversität im Ganzen gesehen werden. Ein Verbot von Glyphosat könnte dazu führen, dass auf eine der oben genannten Alternativen (oder mehrere, vielleicht in Kombination) umgestiegen werden würde: Das Unkraut würde auf andere Art vernichtet werden, was am Umstand der Unkrautvernichtung an sich (und damit auch z. B. der Vernichtung der Nahrung bzw. Lebensgrundlage für viele Insekten) aber nichts ändern würde.
Es bleibt abzuwarten, wie es in spätestens fünf Jahren weitergeht, wenn die Zulassung für Glyphosat in der EU erneut vor dem Ablaufen steht. Vielleicht ist eine künftige Regierung in der Lage, eine Lösung zu finden, die alle Interessengruppen – besorgte Bürger, Landwirte, Umweltschützer – zufriedenstellt. So richtig glauben mag ich das aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht: es bräuchte einen Paradigmenwechsel in der industrialisierten Landwirtschaft, eine Bereitschaft der Konsumenten (besonders bei jenen, die bisher keine Produkte aus ökologischem Anbau konsumieren) höhere Preise für Lebensmittel zu bezahlen und einen Willen der Politik, einen Übergang zu einer anderen Form von Landwirtschaft, die Biodiversität fördert und zugleich den Flächenverbrauch nicht erhöht, zu unterstützen. Insgesamt ist das recht viel verlangt.
Quellen und mehr
Studien und Berichte
- C. A. Hallmann, M. Sorg, Eelke Jongejans et al 2017: „More than 75 percent decline over 27 years in total flying insect biomass in protected areas“, Plo One, San Francisco, http://journals.plos.org/plosone/article?id=10.1371/journal.pone.0185809 (Besucht am 23.12.2017)
- APVMA 2016: „Regulatory position: consideration of the evidence for a formal rconsideration of glyphosate2, Australian Pesticides and Veterinary Medicines Authority, Kingston, https://apvma.gov.au/sites/default/files/publication/20701-glyphosate-regulatory-position-report-final.pdf (Besucht am 23.12.2017)
- H. M. Paulsen & M. Schochow 2007: „Anbau von Mischkulturen mit Ölpflanzen zur Verbesserung der Flächenproduktivität im ökologischen Landbau: Nährstoffaufnahme, Unkrautunterdürckung, Schaderegerbefall und Produktqualitäten“, Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft – Institut für ökologischen Landbau, Westerau, http://orgprints.org/13217/1/13217-03OE113-faloel-paulsen-2006-mischkulturen.pdf (Besucht am 23.12.2017)
- J. Park, S. Kwak, H. Gil et al 2013: „Glufosinate Herbicide Intoxication Causing Unconciousness, Convulsion, and 6th Cranial Nerve Palsy“, JKMS – Journal of Korean Medical Science, Seoul, https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC3835516/ (Besucht am 23.12.2017)
- C. Zillger, M. Dehe, K. Postweiler et al 2005: „Mechanische Unkrautbekämpfing im Ökologischen Landbau“, Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) – Rheinhessen-Nahe-Hunsrück, http://orgprints.org/7535/1/MechUnkrautregulierung_2006.pdf (Besucht am 23.12.2017)
- NAP 2017: „Pflanzenschutzforschung in Deutschland: Langzeitversuche“, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft – Nationaler Aktionsplan Pflanzenschutz, Bonn, https://www.nap-pflanzenschutz.de/indikatoren-forschung/forschung/pflanzenschutzforschung-in-deutschland/langzeitversuche (Besucht am 23.12.2017)
Meldungen, Definitionen und Kurzmitteilungen
- BfR 2017: „ECHA klassifiziert Glyphosat als nicht krebserregend, nicht mutagen und nicht reproduktionstoxisch“, Bundesinstitut für Risikobewertung, Berlin, http://www.bfr.bund.de/cm/343/echa-klassifiziert-glyphosat-als-nicht-krebserregend-nicht-mutagen-und-nicht-reproduktionstoxisch.pdf (Besucht am 23.12.2017)
- IARC 2015: „IARC Monographs Volume 112: evaluation of five organophosphate insecticides and herbicides“, International Agency for Research on Cancer, Lyon, http://www.iarc.fr/en/media-centre/iarcnews/pdf/MonographVolume112.pdf (Besucht am 23.12.2017)
- EFSA 2015:
- „Conclusion on the peer review of the pesticide risk assessment of the active substance glyphosate“, Eruopean Food Safety Authority, Parma, http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.2903/j.efsa.2015.4302/full (Besucht am 23.12.2017)
- „EFSA erklärt Risikobewertung: Glyphosat“, European Food Safety Authority, Parma, http://www.efsa.europa.eu/sites/default/files/corporate_publications/files/efsaexplainsglyphosate151112de.pdf (Besucht am 23.12.2017)
- „Glyphosat: EFSA aktualisiert toxikologisches Profil“, European Food Safety Authority, Parma, http://www.efsa.europa.eu/de/press/news/151112 (Besucht am 23.12.2017)
- JMPR 2016: „Summary Report“, Joint FAO/WHO Meeting on Pesticide Residues, Genf, http://www.who.int/foodsafety/jmprsummary2016.pdf (Besucht am 23.12.2017)
- Health Canada 2015: „Carcinogenicity Classification of Five Pesticides by the International Agency for Research on Cancer (IARC) March 2015“, Governement of Canada, Ottawa, https://www.canada.ca/en/health-canada/services/consumer-product-safety/reports-publications/pesticides-pest-management/fact-sheets-other-resources/carcinogenicity-classification-five-pesticides-international-agency-research-cancer-iarc-march-2015.html (Besucht am 23.12.2017)
- ANSES 2016: „ANSES’s Opinion on the carcinogenic nature of glyphosate for humans“, Agence nationale de sécurité sanitaire de l’alimentation, de l’environment et du travail, Maisons-Alfort, https://www.anses.fr/en/content/ansess-opinion-carcinogenic-nature-glyphosate-humans (Besucht am 23.12.2017)
- Spektrum 1998: „Sulfonylharnstoffherbizide“, Spektrum Akademischer Verlag, Heidelberg, http://www.spektrum.de/lexikon/chemie/sulfonylharnstoffherbizide/8890 (Besucht am 23.12.2017)
- TNC 2004: „Imazapyr“, University of California – Weed Control Methods Handbook – The Nature Conservancy, Davis, https://www.invasive.org/gist/products/handbook/17.imazapyr.pdf (Besucht am 23.12.2017 – bei invasive.org, Gemeinschaftsprojekt von: Center for Invasive Species and Ecosystem Health, University of Georgia / Warnell School of Forestry and Natural Ressources / College of Agricultural and Environmental Sciences / Dept. of Entomology / USDA Animal and Plant Health Inspection Services / US Forest Service / USDA Identification Technology Program / USDA National Institute of Food and Agriculture)
- RP Gießen: „Thermische Vegetationsbeseitigung auf Wegen und Plätzen“, Regierungspräsidium Gießen, Pflanzenschutzinfothek Öffentliches Grün, Wetzlar, http://pflanzenschutzdienst.rp-giessen.de/oeffentliches-gruen/unkrautbekaempfung/wege-und-plaetze-nichtkulturland/thermische-vegetationsbeseitigung/ (Besucht am 23.12.2017)
- transparenz Gentechnik: „Glufosinat“, Forum Bio- und Gentechnologie e. V., Aachen, http://www.transgen.de/lexikon/1578.glufosinat.html (Besucht am 23.12.2017)
- Lebensmittellexikon: „Biologischer Anbau“, lebensmittellexikon.de, Oberursel, https://www.lebensmittellexikon.de/b0000430.php (Besucht am 23.12.2017)
- Landwirtschaftskammer NRW 2017: „Nichtchemische Verfahren zur Unkrautbekämfpung auf befestigten Flächen“, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Münster, https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/pflanzenschutz/genehmigungen/unkrautohnechemie/index.htm (Besucht am 23.12.2017)
- Wasserwissen: „Phosphonate“, Institut für Umweltverfahrenstechnik (IUV) der Universität Bremen, Bremen, http://www.wasser-wissen.de/abwasserlexikon/p/phosphonate.htm (Besucht am 23.12.2017)
- Chemie.de: „Phosphonate“, Lumitos GmbH, Berlin, http://www.chemie.de/lexikon/Phosphonate.html (Besucht am 23.12.2017 – Artikel basiert auf dem Wikipedia-Artikel zu Phosphonaten, zu finden unter: https://de.wikipedia.org/wiki/Phosphonate)
- Spektrum 1999: „Pestizide“, Spektrum Verlag, Heidelberg, http://www.spektrum.de/lexikon/biologie/pestizide/50486 (Besucht am 23.12.2017)
- BioAktuell 2013: „Abflammen“, Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FIBL), Frick, http://www.bioaktuell.ch/pflanzenbau/ackerbau/unkrautregulierung/direkte-massnahmen/abflammen.html (Besucht am 23.12.2017)
Fachbeiträge und sonstige Veröffentlichungen
- FIBL 2008: „Unkrautbekämpfung im Biolandbau mit Fettsäure-Präparaten?“, Forschungsinstitut für biologischen Landbau, Frick, http://www.betriebsmittelliste.ch/fileadmin/documents/de/hifu/stellungnahmen/positionspapier-fettsaeure-herbizide.pdf (Besucht am 23.12.2017)
- topagrar 2013: „Mischkulturen von Energiemais mit Stangenbohnen untersucht“, topagrar online, Münster, https://www.topagrar.com/news/Acker-Agrarwetter-Ackernews-Mischkulturen-von-Energiemais-mit-Stangenbohnen-untersucht-1206011.html (Besucht am 23.12.2017)
- Landtechnik 1995: „Pflege: Energiesparende thermische Unkrautbekämpfung“, Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e.V. (KBTL), Darmstadt, https://www.landtechnik-online.eu/ojs-2.4.5/index.php/landtechnik/article/viewFile/1995-3-144-145/4749 (Besucht am 23.12.2017)
- Global 2000 (ohne Datum)https://www.global2000.at/glyphosat-alternativen-landwirtschaft: „Alternativen zu Glyphosat in der Landwirtschaft“, Global 2000/Friends of the Earth Austria, Wien, (Besucht am 23.12.2017)
- BR.de 2017: „Der Kampf gegen Unkraut: Alternativen für Glyphosat im Weinbau?“, Byerischer Rundfunk, München, https://www.br.de/nachrichten/glyphosat-unkraut-alternativen-100.html (Besucht am 23.12.2017)
- Zeit Online 2017: „Glyphosat-Verbot: Gift für die Landwirte“, Zeit Online GmbH, Hamburg, http://www.zeit.de/wirtschaft/2017-10/glyphosat-verbot-landwirtschaft-verlust (Besucht am 23.12.2017)
- Heise 2016: „Zahlen, bitte! 5330 Tonnen Glyphosat auf deutschen Äckern“, Heise Medien GmbH & Co. KG, Hannover, https://www.heise.de/newsticker/meldung/Zahlen-bitte-5330-Tonnen-Glyphosat-auf-deutschen-Aeckern-3239876.html (Besucht am 23.12.2017)
- Infoportal Glyphosat 2017: „Grundlagen“, Europäische Task Force Glyphosat – Genius GmbH, Darmstadt, http://www.glyphosat.de/glyphosat-grundlagen (Besucht am 23.12.2017)
- BMEL 2017: „Fragen und Antworten zu Glyphosat“, Bundeministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Berlin, https://www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Pflanzenbau/Pflanzenschutz/_Texte/GlyphosatFAQ.html (Besucht am 23.12.2017)
- ISWA 2017: „Phosphonate in Wasch- und Reinigungsmitteln“, Lehrstuhl für Siedlungswasserwirtschaft und Wasserrecycling, Stuttgart, https://www.iswa.uni-stuttgart.de/lsww/forschung/wgw/actuelles/Phosphonate_Waschmittel.html (Besucht am 23.12.2017), siehe auch: TZW: „Phosphonate in Wasch und Reinigungsmitteln und deren Verbleib in der Umwelt“, Technologiezentrum Wasser, Karlsruhe, http://www.tzw.de/dephosphonate_in_wasch_und_reini-750/ (Besucht am 23.12.2017)
- Infoportal Glyphosat 2012: „Gesichte von Glyphosat“, Europäische Task Force Glyphosat – Genius GmbH, Darmstadt, http://www.glyphosat.de/glyphosat-grundlagen/geschichte-von-glyphosat (Besucht am 23.12.2017)
- BauernZeitung 2015: „Mischkultur wird effizient“, Schweizer Agrarmedien GmbH, Winterthur, http://www.bioaktuell.ch/fileadmin/documents/ba/medienspiegel/Medienspiegel-2015/10-Oktober-2015/BauZ_Mischkulturen_2015-10-16.pdf (Besucht am 23.12.2017)
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